Compliance Commitment
Der Vorstand der thyssenkrupp AG hat für die Bereiche Korruption und Kartellrecht das folgende thyssenkrupp Compliance Commitment abgegeben, das seine Einstellung zur Einhaltung der entsprechenden Gesetze und Richtlinien im Konzern unmissverständlich zum Ausdruck bringt:
Compliance Commitment*
Korruption und Kartellverstöße werden nicht geduldet (Zero Tolerance).
Schmiergelder oder Kartellabsprachen sind für uns kein Mittel, um einen Auftrag zu erlangen. Lieber verzichten wir auf ein Geschäft und auf das Erreichen interner Ziele, als gegen Gesetze zu verstoßen.
Jeder Mitarbeiter ist aufgefordert, in seinem Verantwortungsbereich aktiv an der Umsetzung des thyssenkrupp Compliance Programms mitzuwirken.
Mit unserem Compliance-Programm haben wir bei thyssenkrupp weitreichende Maßnahmen ergriffen, damit die Korruptions- und Kartellvorschriften sowie die darauf beruhenden Konzernrichtlinien eingehalten werden. Verstöße werden nicht toleriert und führen zu Sanktionen gegen die betroffenen Personen. Alle Vorstände und Geschäftsführer, alle leitenden Angestellten und alle weiteren Mitarbeiter müssen sich über die außerordentlichen Risiken im Klaren sein, die ein Korruptions- oder Kartellfall für thyssenkrupp, aber auch für sie persönlich bedeuten kann.
* Ursprünglich beschlossen vom Vorstand der thyssenkrupp AG am 16. April 2007