Menschenrechte

Menschenrechte

Die Achtung der Menschenrechte ist bei thyssenkrupp in verschiedenen Policies und Regulations verankert, allen voran im thyssenkrupp Verhaltenskodex (thyssenkrupp Code of Conduct). Er ist der oberste Orientierungsrahmen für alle Führungskräfte und Mitarbeiter im Konzern und enthält alle Grundprinzipien und Regeln für verantwortungsvolles und ethisches Verhalten gegenüber Menschen innerhalb und außerhalb des Unternehmens.

Darüber hinaus werden Menschenrechte in weiteren Richtlinien und Policies adressiert, insb. in

Organisation

Ein funktionsübergreifender Arbeitskreis innerhalb der thyssenkrupp AG beschäftigt sich damit, die relevanten Anforderungen an den Konzern bzgl. Menschenrechte zu bewerten und entsprechende Empfehlungen für Richtlinien und Prozesse zu entwickeln. Der Arbeitskreis umfasst die Funktionen Legal, Compliance, Procurement & Supply Management, Human Resources Strategy, Communications sowie Technology, Innovation & Sustainability.

Due Diligence

thyssenkrupp hat verschiedene Prozesse implementiert, die die Achtung der Menschenrechte unterstützen sollen:

International Framework Agreement

  • 2015 haben die thyssenkrupp AG, der Konzernbetriebsrat, die Gewerkschaft IG Metall und der Weltverband der Industriegewerkschaften "IndustriALL Global Union" ein International Framework Agreement (IFA) über weltweite Mindestarbeitsstandards im Konzern geschlossen. Neben der Anerkennung der ILO-Kernarbeitsnormen und der Anerkennung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte umfasst das IFA etwa Grundsätze zu gutem Arbeits- und Gesundheitsschutz, zu Chancen der beruflichen und persönlichen Entwicklung, zum Recht auf angemessene Vergütung, zum Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit und dem Verbot von Diskriminierung jeder Art.
  • Ein Online-Meldesystem ermöglicht es jedem Mitarbeiter oder auch Personen von außerhalb des Unternehmens, Hinweise auf mögliche Verstöße anonym zu melden.
  • Ein Internationaler Ausschuss, unter Beteiligung von Konzernbetriebsrat, Europäischem Betriebsrat und Gewerkschaft eingerichtet, hat die Aufgabe, bei Verstößen oder Streitfällen, die vor Ort nicht gelöst werden können, einzugreifen. Die Bearbeitung der eingehenden Hinweise erfolgt vereinbarungsgemäß in Absprache zwischen dem Internationalen Ausschuss und der thyssenkrupp AG.

Lieferkette

  • Im thyssenkrupp Supplier Code of Conduct (SCoC) drücken wir unsere Erwartungshaltung an unsere Lieferanten in Bezug auf Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Ethischem Verhalten aus. Wir wollen nur mit Lieferanten zusammenarbeiten, die diese Grundsätze einhalten und die entsprechenden Dokumente unterzeichnen.
  • Die Lieferantenbasis wird regelmäßig nach konzernweit festgelegten Risikokriterien gescreent, die sowohl geografische als auch branchenspezifische Risiken beinhalten. Von Lieferanten mit einem erhöhten Risiko werden Nachhaltigkeitsaudits verlangt, die von einem externen Unternehmen durchgeführt werden. thyssenkrupp führt mindestens 100 solcher Nachhaltigkeitsaudits durch.
  • Die Ergebnisse der Audits dienen als ein Baustein der Lieferantenbewertung. Bei Abweichungen werden Aktionspläne festgelegt und der Lieferant muss zu vereinbarten Zeitpunkten den Nachweis erbringen, dass er die entsprechenden Maßnahmen ergriffen hat, um den Standard zu erfüllen. Bei größeren Abweichungen ist ein Re-Audit notwendig. Sollte ein Lieferant keine Verbesserungsmaßnahmen umsetzen, so kann dies im Extremfall zu einer Kündigung des Vertragsverhältnisses führen.

thyssenkrupp beteiligt sich darüber hinaus innerhalb von econsense, dem Deutschen Global Compact Netzwerk sowie verschiedenen Fachverbänden an Arbeitskreisen zu Wirtschaft und Menschenrechten und entsprechendem Best-Practice-Austausch.

Die Achtung der Menschrechte ist für thyssenkrupp selbstverständlich. Wir bekennen uns zu der Internationalen Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen und setzen uns aktiv dafür ein, dass diese Rechte im Konzern eingehalten werden. Dieses Bekenntnis wird insbesondere durch die Unterzeichnung der zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen zum Ausdruck gebracht.