Bericht des Aufsichtsrats
Bevor ich Sie nachfolgend konkret über die Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2019 / 2020 informiere, möchte ich zu Beginn kurz auf dieses herausfordernde Jahr insgesamt zurückblicken. Es war ein Jahr, in dem die Corona-Pandemie unser Geschäft und unsere Arbeit nachhaltig beeinflusst hat. Auch wenn die Auswirkungen der Pandemie dramatisch waren, so sind sie für thyssenkrupp unter dem Strich insgesamt doch weniger negativ ausgefallen als ursprünglich befürchtet. Der Vorstand hat entschlossen reagiert und konsequent Maßnahmen zur Liquiditätssicherung umgesetzt. Das abgelaufene Geschäftsjahr war ein entscheidendes für die Transformation unseres Unternehmens hin zu einer leistungsstarken „Group of Companies“ mit einem schlanken Führungsmodell und einem klar strukturierten Portfolio. Die Fortschritte werden immer deutlicher erkennbar.
Auf diesem Transformationspfad orientiert sich das Unternehmen an den strategischen Handlungsfeldern Performance, Portfolio und Organisation. In allen Handlungsfeldern wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr zentrale Entscheidungen erfolgreich umgesetzt. Beim Verkauf der Aufzugssparte konnte thyssenkrupp einen ausgesprochen guten Erlös erzielen. Außerdem wurde im März 2020 die „Stahl-Strategie 20-30“ beschlossen und mit der Arbeitnehmervertretung verhandelt. Im Mai 2020 hat thyssenkrupp im Rahmen eines Strategie-Updates das Portfolio neu strukturiert und damit den künftigen Handlungsrahmen für die einzelnen Segmente festgelegt. Auch die Organisationsstrukturen wurden bereits an die neuen Realitäten angepasst: Die Zentrale wurde erheblich verkleinert, die Regionalstrukturen angepasst und das Angebot der Service-Einheiten wurde konsolidiert sowie besser auf die Nachfrage unserer Geschäfte abgestimmt.
Die Umsetzung des Transformationsprozesses haben wir im Aufsichtsrat eng begleitet und werden das auch weiterhin tun. Über die Fortschritte wird regelmäßig in den Sitzungen des Aufsichtsrats und in den Sitzungen der Ausschüsse berichtet und diskutiert.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 / 2020 die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Wir konnten uns dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen. Er hat uns regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und die Gruppe relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung (Follow-up-Berichterstattung). Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen bzw. im Plenum mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft. Mehrfach hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit den Zielen des Unternehmens, der Risikosituation, der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt. Aufbauend auf der Analyse der Wertpotenziale der Geschäfte der Gruppe sowie der Chancen und Risiken strategischer Schritte wurden dem Aufsichtsrat kritische operative Themen zur Beratung vorgelegt. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.
Angesichts der aktuellen Situation haben Aufsichtsrat und Vorstand die bereits im Geschäftsjahr 2018/2019 aufgenommene deutlich intensivere Zusammenarbeit und den Informationsaustausch fortgeführt und insbesondere in zweiwöchentlichen Sitzungen des Präsidiums mit Teilnahme von Vorstandsmitgliedern und externen Beratern schwerpunktmäßig den Rahmen für den Transformationsprozess von thyssenkrupp sowie die Auswirkungen der und die Reaktionen auf die Corona-Pandemie erörtert.
Darüber hinaus standen die Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse auch zwischen den Gremiensitzungen in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand und haben sich über wesentliche Entwicklungen informiert. Über wichtige Erkenntnisse wurde spätestens in den jeweils folgenden Aufsichtsrats- bzw. Ausschusssitzungen berichtet. Anteilseigner- und Arbeitnehmervertreter haben die Tagesordnungspunkte der Plenumssitzungen in getrennten Vorgesprächen beraten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten keine Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern auf, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen gewesen wären.
Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse lag bei durchschnittlich 98,15 %. Bei den Sitzungen des Aufsichtsrats lag die Präsenz bei 99,5 % und bei den Sitzungen der Ausschüsse bei 97,0 %.
Die Mitglieder des Vorstands haben an Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen teilgenommen; regelmäßig hat der Aufsichtsrat aber auch ohne den Vorstand getagt.
Im Berichtsjahr fanden zehn Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Das Themenspektrum, mit dem sich der Aufsichtsrat befasste, beinhaltete u.a. die jeweils aktuelle Geschäftslage und die Ergebnisent-wicklung sowie den Jahres- und den Konzernabschluss zum 30. September 2019. Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses und nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) billigte der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernab-schluss für das Geschäftsjahr 2018 / 2019 und stellte damit den Jahresabschluss fest. Ferner wurde vom Aufsichtsrat nach Ende des Berichtsjahres der Jahres- und Konzernabschluss zum 30. September 2020 erörtert und gebilligt und damit der Jahresabschluss festgestellt. Weitere im Aufsichtsrat erörterte Themen waren die Unternehmens- und Investitionsplanung für das Geschäfts-jahr 2019 / 2020, die Vorbereitung der Hauptversammlung am 31. Januar 2020 sowie Fragen der Vorstandsvergütung. Der ausgearbeitete und vom Aufsichtsrat gebilligte Entwurf eines Vergütungs-systems für den Vorstand soll der Hauptversammlung 2021 vorgestellt und zur Billigung vorgelegt werden. Berücksichtigt wurden hierbei auch die neuen Vorgaben der Aktionärsrechterichtlinie II (ARUG II) sowie die Neufassung des DCGK. Zudem wurde das aktuelle System der Aufsichtsrats-vergütung bewertet und bestätigt. Regelmäßig nimmt der Aufsichtsrat die Berichte aus den Aus-schüssen entgegen. Darüber hinaus lag der Fokus auf der Corporate Governance sowie dem thyssenkrupp Ansatz zum Internen Kontrollsystem (IKS), dem Thema Compliance und auf der EMIR-Pflichtprüfung 2019 gemäß § 32 WpHG.
Im Rahmen des Berichts zur Lage der thyssenkrupp Gruppe und zur Umsetzung des Transformati-onsprozesses nahmen die Beratungen zur strategischen Neuausrichtung des Unternehmens und den mittelfristigen Ergebniszielen dieser Neuausrichtung einen großen Raum ein. Der Aufsichtsrat erörterte regelmäßig die Kernelemente der strategischen Neuausrichtung Portfolio, Performance und Organisation. Zu den intensiv behandelten Portfoliothemen zählen in diesem Zusammenhang der Verkauf des Aufzuggeschäftes an das Bieterkonsortium um Advent International, Cinven und die RAG-Stiftung, der Optionenraum für die Konsolidierung des Stahlgeschäfts sowie die Vorge-hensweise zu den in der Geschäftseinheit Multi Tracks gebündelten Geschäften, für die das Unter-nehmen perspektivisch vorrangig neue Eigentümer sucht. Unter dem Stichwort „Performance“ wurden die aus dem Wettbewerber-Benchmark abgeleiteten Zielrenditen der unterschiedlichen Geschäftseinheiten diskutiert, die jeweiligen Maßnahmenpläne für den Weg dorthin und die Konsequenzen der Planungen für die Finanzierung der Gruppe.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 / 2020 jeweils nach Prüfung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) unter Berücksichtigung der Fassung des DCGK vom 16. Dezember 2019 – auch unterjährig – die Abgabe und Veröffentlichung von insgesamt drei Entsprechenserklärungen beschlossen. Die aktuelle, zum 01. Oktober 2020 abge-gebene Entsprechenserklärung ist auf der Website von thyssenkrupp abrufbar. Darüber hinaus berichten Vorstand und Aufsichtsrat in der Erklärung zur Unternehmensführung über die Corporate Governance bei thyssenkrupp.
Aufsichtsrat und auch Vorstand haben zudem aufgrund neuer aktienrechtlicher Anforderungen an Zustimmungspflichten des Aufsichtsrats im Falle bestimmter Geschäfte mit nahestehenden Perso-nen ein internes Verfahren zur Einhaltung der Zustimmungserfordernisse beschlossen. Im Berichts-jahr hat es keine zustimmungs- oder veröffentlichungspflichtige Geschäfte gegeben.
Von besonderer Bedeutung war auch die von externer Seite begleitete und im Berichtsjahr begon-nene Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats. Die Selbstbeurteilung erfolgte auf Grundlage umfassender Fragebögen sowie Interviews mit allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zur Vertiefung und Erörterung der Beobachtungen. Die Schwerpunkte der Beurteilung lagen insbesondere in der Zusammenset-zung des Aufsichtsrats, der Organisation und Arbeitsweise und in der Informationsversorgung des Aufsichtsrats. Die Beurteilung umfasste neben der Arbeit des Plenums vertiefend auch die Arbeit des Präsidiums, des SFI-Ausschusses und des Prüfungsausschusses und die Schnittstellen zwi-schen Plenum und den Ausschüssen im Allgemeinen. Die Selbstbeurteilung wurde in diesem Jahr zudem um die Perspektive des Vorstands auf die Arbeit des Aufsichtsrats erweitert. Die Ergebnisse aus der Beurteilung wurden im November dieses Jahres sowohl im Plenum als auch in den Aus-schüssen im Detail präsentiert und hierbei insbesondere die Handlungsempfehlungen und Impulse in Bezug auf deren Umsetzung diskutiert. Hierbei lag ein besonderes Augenmerk auf diversen Kriterien für eine zukunftsfähige und fortschrittliche Aufsichtsratsarbeit.
Die sechs Ausschüsse des Aufsichtsrats haben primär die Aufgabe, Entscheidungen und Themen für die Sitzungen des Plenums vorzubereiten. Einzelne Entscheidungsbefugnisse sind soweit ge-setzlich zulässig vom Aufsichtsrat auf die Ausschüsse übertragen worden. Die Befugnisse der Ausschüsse sowie die Anforderungen an die Ausschussmitglieder sind in den jeweiligen Ge-schäftsordnungen der Ausschüsse geregelt. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten dem Aufsichtsrat im vergangenen Jahr regelmäßig und ausführlich über die Ausschussarbeit. Die per-sonelle Zusammensetzung der sechs Ausschüsse mit Stand 30. September 2020 ist im Kapitel „Aufsichtsrat“ dargestellt. Die Ausschussvorsitzenden standen auch außerhalb der Sitzungen in engem Kontakt mit den übrigen Mitgliedern ihrer Ausschüsse, um sich über besonders wichtige Projekte auszutauschen.
Das Präsidium ist im vergangenen Geschäftsjahr zu 25 Sitzungen zusammengekommen und hat aufgrund der aktuellen Lage und der Vorbereitung der wegweisenden Sitzungen des Aufsichtsrats im Rahmen von Jour Fixe-Terminen im Zwei-Wochen-Rhythmus getagt. Neben der Vorbereitung der Sitzungen des Aufsichtsrats standen im Fokus dieses Ausschusses die Entwicklung der Vermö-gens-, Finanz- und Ertragslage der Gruppe, Themen im Zusammenhang mit dem Umbau von thyssenkrupp sowie angemessene Reaktionen auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Der Personalausschuss bereitete im Geschäftsjahr 2019 / 2020 in 11 Sitzungen die Personal-themen des Vorstands der thyssenkrupp AG und ehemaliger Vorstandsmitglieder für den Aufsichts-rat vor. Soweit erforderlich, wurden Beschlüsse gefasst oder dem Aufsichtsrat Empfehlungen zur Beschlussfassung gegeben. Gegenstand der Sitzungen waren insbesondere die Neuordnung des Vorstands, die Planung und Umsetzung von Veränderungen in der Besetzung des Vorstands, das neue System der Vorstandsvergütung und die damit verbundenen Maßnahmen zur Festsetzung von Tantieme und Bonus. Einzelheiten zur Vorstandsvergütung können dem Vergütungsbericht ent-nommen werden. Daneben wurden allgemeine Vorstandsangelegenheiten, teilweise auch im Kon-text von Leistungen für ehemalige Vorstandsmitglieder, behandelt.
Der Prüfungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2019 / 2020 zu fünf Sitzungen zusammengekommen. Neben Mitgliedern des Vorstands nahmen nach der Wahl von PwC zum Abschlussprüfer durch die Hauptversammlung 2020 und der anschließenden Bestellung durch den Prüfungsausschuss auch deren Vertreter an den Sitzungen teil. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Prüfungsausschuss erklärt, dass keine Umstände vorliegen, die dazu Anlass geben, seine Befangenheit anzunehmen.
Der Prüfungsausschuss hat die erforderliche Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt, dessen Qualifikation überprüft und eine Honorarvereinbarung mit ihm abgeschlossen. Des Weiteren wurde eine gruppenweite Befragung zur Prüfungsqualität durchgeführt; die Ergebnis-se wurden ebenso wie die von PwC neben der Abschlussprüfung zusätzlich erbrachten Leistungen im Prüfungsausschuss diskutiert. Sowohl Prof. Dr. Bernhard Pellens, der dem Prüfungsausschuss bis zum 31. Januar 2020 als Vorsitzender vorstand, als auch sein Nachfolger im Amt des Vorsit-zenden des Prüfungsausschusses, Dr. Bernhard Günther, standen auch zwischen den Sitzungen in einem regelmäßigen Informationsaustausch mit den Abschlussprüfern. Zu einzelnen Tagesord-nungspunkten standen zusätzlich die Leiter relevanter Zentralfunktionen in den Ausschusssitzungen für Berichte und Fragen zur Verfügung.
Schwerpunkte der Ausschussarbeit waren die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2019 / 2020 samt zusammengefasstem Lagebericht einschließlich der vollintegrierten nichtfinanziellen Erklärung, der zusammengefassten Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zur Unterneh-mensführung bezüglich der vom Vorstand abgegebenen Erklärungen und den Berichten des Ab-schlussprüfers sowie die Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrats zu diesen Punkten. Darüber hinaus wurden im Ausschuss auch die Zwischenberichte (Halbjahres- und Quartalsberichte) unter Berücksichtigung des Berichts des Abschlussprüfers über die prüferische Durchsicht ausführ-lich diskutiert und verabschiedet. Mit Blick auf PwC hat der Ausschuss die Festlegung des Katalogs der genehmigungsfähigen Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers und das Budget für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 beschlossen. Der Prü-fungsausschuss hat zudem beschlossen, die Abschlussprüferleistungen ab dem Geschäftsjahr 2022 / 2023 aufgrund der gesetzlichen Vorgaben auszuschreiben. Ein entsprechendes Ausschrei-bungsverfahren wurde eingeleitet.
Der Prüfungsausschuss hat sich in mehreren Sitzungen mit der Überwachung des Rechnungsle-gungsprozesses sowie mit Fragen der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und dessen Weiter-entwicklung, der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems befasst. Zudem hat sich der Ausschuss ausführlich mit den wesentlichen Rechtsstreitigkeiten und der Compliance im Unternehmen beschäftigt und ausgiebig die Entwicklung der strategischen Compliance-Maßnahmen bei thyssenkrupp erörtert.
Als Prüfungsschwerpunkt hat der Prüfungsausschuss folgenden Auftrag festgelegt: „Ableitung von Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des IKS bei stärkerer Dezentralität der Unter-nehmensgruppe“. Der Abschlussprüfer hat dem Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 16. November 2020 über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Die dort vorgeschlagenen Hand-lungsempfehlungen in den Themenbereichen Kontrollumfeld, Aufbauorganisation, Prozesse und Tools sollen nach erfolgter Evaluierung durch den Vorstand und die Fachbereiche zeitnah im Geschäftsjahr 2020 / 2021 umgesetzt werden.
Darüber hinaus hat sich der Ausschuss im Beisein der Leiterin der gruppenweiten Revision mit den Prüfungsergebnissen, den Prüfungsprozessen und der Prüfungsplanung der Revision für das Ge-schäftsjahr 2019 / 2020 auseinandergesetzt. Weitere Schwerpunktthemen waren die CSR-Bericht-erstattung, die Eigenkapital- und Ratingsituation, die EMIR-Pflichtprüfung für das Geschäftsjahr 2018 / 2019 gemäß § 32 WpHG und der aktuelle Umsetzungsstand der Performance-Entwicklung der Business Areas.
Der Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss ist im Geschäftsjahr 2019 / 2020 viermal zusammengetreten. Im Mittelpunkt der Erörterungen standen die Vorbereitung von Entscheidungs-empfehlungen aus seinem Verantwortungsbereich an den Aufsichtsrat. Zu den behandelten Themen-schwerpunkten gehörten die strategische Neuausrichtung von thyssenkrupp, der Optionenraum für die Business Area Elevator Technology, Finanzierungs- und Liquiditätsplanung, die Unternehmens- und Investitionsplanung sowie die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit einzelner realisierter Investiti-onsprojekte. Im November 2020 hat sich der Ausschuss intensiv mit der Unternehmens- sowie Investitionsplanung der Gruppe für das Geschäftsjahr 2020 / 2021 und deren Finanzierung befasst. Im laufenden Geschäftsjahr ist die Befassung des Aufsichtsrats mit einer aktualisierten Unter-nehmens- und Investitionsplanung vorgesehen. Zudem hat sich der Ausschuss im Berichtsjahr umfangreich mit den prioritären Themen der Transformation befasst.
Die Mitglieder von Prüfungsausschuss und Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss sind im Berichtsjahr zudem zu einer gemeinsamen Sitzung beider Ausschüsse zusammengekommen, in der für beide Ausschüsse relevante Themen wie Fragen der Liquidität und der Finanzierung erörtert wurden.
Die Mitglieder des Nominierungsausschusses sind im abgelaufenen Geschäftsjahr zu fünf Sitzun-gen zusammengekommen. Schwerpunkt der Beratungen waren die Erarbeitung von Wahlvorschlä-gen für die Hauptversammlung 2020, die Vorbereitung der Besetzung der Ausschüsse nach der Hauptversammlung 2020, die Vorbereitung einer erforderlich gewordenen Nachbesetzung auf Anteilseignerseite sowie – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des DCGK – die Nachfolge-planung für die Anteilseignerseite im Aufsichtsrat.
Auch in diesem Berichtsjahr bestand für eine Sitzung des gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gebildeten Vermittlungsausschusses kein Anlass.
Die von der Hauptversammlung am 31. Januar 2020 zum Prüfer der Abschlüsse des Geschäftsjahres 2019 / 2020 gewählte PwC hat den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahres-abschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und den Lagebericht der thyssenkrupp AG, der mit dem Lagebericht der thyssenkrupp-Gruppe zusammen-gefasst ist, geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Konzernabschluss der thyssenkrupp AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 und der Lagebericht der thyssenkrupp-Gruppe, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, wurden gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Sowohl der Konzernabschluss als auch der zusammengefasste Lagebericht erhielten ebenfalls einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk von PwC. Der Abschlussprüfer hat ferner festgestellt, dass der Vorstand ein angemessenes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet hat, das in seiner Konzeption und Handhabung geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefähr-dende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.
Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 wurden in den Sitzungen des Prüfungsausschusses am 16. November 2020 sowie des Aufsichtsrats am 18. November 2020 umfassend diskutiert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll-system bezogen auf den Rechnungslegungsprozess sowie das Risikofrüherkennungssystem und stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Über die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses durch den Prüfungsausschuss hat dessen Vorsitzender in der Plenumssitzung ausführlich berichtet. Nach der Prüfung und umfassenden Diskussion des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts im Aufsichtsrat waren keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat sodann gemäß der Empfehlung seines Prüfungsausschusses dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Nach Abschluss unserer Prüfung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Einwendungen zu erheben sind, und haben den Jahresabschluss der thyssenkrupp AG festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Gleiches gilt für die vollständig im Lagebricht integrierte CSR-Berichterstattung.
Eine Beschlussfassung zur Verwendung des Bilanzgewinns war nicht erforderlich. Aufgrund des im Einzelabschluss der thyssenkrupp AG für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 ausgewiesenen Bilanzverlustes kommt es nicht zu einer Ausschüttung einer Dividende.
Im Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG hat es im Berichtsjahr neun personelle Veränderungen gegeben, davon sieben auf Seiten der Anteilseignervertreter und zwei auf Seiten der Arbeitnehmervertreter.
Auf Seiten der Arbeitnehmervertreter hat zum einen Markus Grolms sein Mandat im Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG mit Ablauf der Hauptversammlung am 31. Januar 2020 niedergelegt. Durch gericht-liche Bestellung mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung wurde Jürgen Kerner zum Aufsichts-ratsmitglied bestellt, der in der Sitzung des Aufsichtsrats, die im Anschluss an die Hauptversammlung am 31. Januar 2020 stattfand, auch zum neuen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt wurde.
Am 31. Juli 2020, einhergehend mit dem Closing der Elevator Transaktion, schied zudem Susanne Herberger, Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der thyssenkrupp Elevator Technology AG, aus dem Aufsichtsrat aus. Gerichtlich bestellt zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung ab dem 4. August 2020 wurde Tekin Nasikkol, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der thyssenkrupp Steel Europe AG.
Auf Seiten der Anteilseignervertreter wurden durch das Amtsgericht Duisburg mit Wirkung vom 12. November 2019 Angelika Gifford und Dr. Ingo Luge zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 31. Januar 2020 schieden Prof. Dr. Bernhard Pellens, Carola von Schmettow und Jens Tischendorf nach langjähriger Tätigkeit aus dem Aufsichtsrat aus. Im Zuge der Neuwahl von acht Anteilseignervertretern in dieser Hauptversammlung wurden neben der Wiederwahl der übrigen Anteilseignervertreter Birgit A. Behrendt, Dr. Bernhard Günther und Friederike Helfer neu gewählt. Für das zu diesem Zeitpunkt als dessen Vorsitzende in den Vorstand entsandte Aufsichts-ratsmitglied Martina Merz wurde zudem mit Wirkung vom 11. Februar 2020 der als Ersatzmitglied durch die Hauptversammlung am 31. Januar 2020 gewählte Dr. Ingo Luge zum Mitglied des Auf-sichtsrats gerichtlich bestellt. Des Weiteren wurde Dr. Verena Volpert mit Wirkung vom 1. Oktober 2020 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Sie folgt auf Dr. Ingrid Hengster, die am 30. September 2020 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den ausgeschiedenen Mitgliedern ihren herzlichen Dank für die gute, langjährige und konstruktive Zusammenarbeit ausgesprochen.
In seiner Sitzung am 20. März 2020 hat der Aufsichtsrat die Bestellung der aus dem Aufsichtsrat in den Vorstand entsandten Martina Merz zur Vorsitzenden des Vorstands bis zum 31. März 2023 be-schlossen. Frau Merz hat dementsprechend ihr Mandat im Aufsichtsrat mit Wirkung zum Ablauf des 31. März 2020 niedergelegt. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass sie gemeinsam mit ihren Vor-standskollegen die Transformation von thyssenkrupp entlang der strategischen Handlungsfelder Performance, Portfolio und Organisation weiterhin kraftvoll umsetzen wird. Außerdem ist mit Wirkung zum Ablauf des 31. März 2020 Johannes Dietsch aus dem Vorstand der thyssenkrupp AG ausge-schieden. Er hat am erfolgreichen Verkaufsprozess des Aufzuggeschäfts entscheidend mitgewirkt und damit einen wichtigen Beitrag zur Transformation von thyssenkrupp geleistet. Dafür danken ihm die Mitglieder des Aufsichtsrats herzlich. Dr. Klaus Keysberg hat mit Wirkung zum 1. April 2020 die Aufgabe als Finanzvorstand zusätzlich übernommen. Der Aufsichtsrat hat ihn bis zum 31. Juli 2024 bestellt.
Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern, allen Mitarbeitern der Gruppe weltweit und den Arbeitnehmervertretungen aller Gesellschaften der Gruppe für die im Geschäftsjahr 2019 / 2020 er-brachten Anstrengungen und Leistungen.
Der Aufsichtsrat
Prof. Dr.-Ing. Siegfried Russwurm
Vorsitzender
Essen, 18. November 2020
Quelle: Geschäftsbericht 2019/2020, S. 9-17