Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte
Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG und andere Führungskräfte der Gesellschaft sind gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von thyssenkrupp Aktien zu melden.
Neben den Kauf- und Verkaufsgeschäften in thyssenkrupp Aktien müssen auch Wertpapiergeschäfte mit Bezug auf die thyssenkrupp Aktie (z.B. Erwerb oder Veräußerung von Optionsscheinen auf die thyssenkrupp Aktie) gemeldet werden.
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